Wirtschaft pur


  

Entschlüsselt: Der Immobilien-Code

Immobilien-Code

Was meint ein Makler mit den Worten "Liebhaberobjekt" oder "seriöses Umfeld"? Capital entschlüsselt die Sprache der Inserate.


So bringen Sie den Immobilien-Kompass auf Ihre Website

Widget

Sie bestimmen die Stadt, und wir liefern wertvolle Informationen: direkt, interaktiv und auf Ihrer eigenen Homepage. Erfahren Sie jetzt, wie sie den Immobilien-Kompass mit allen Funktionen in Ihren Webauftritt integrieren.


Neu: Wohnquartier Reports

Wohnquartier Report

Bessere Wohnlage oder Randale-Bezirk - wie sieht das soziale Umfeld ihrer Ihrer Wunschimmobilie aus? Mit dem Wohnquartier-Report können Sie die Umgebung professionell bewerten.


Bewertungen als Wandkarte

Kartenshop

Jetzt gibt es die Lagebewertung Ihrer Stadt auch als hochwertige Wandkarte. So haben Sie alle Informationen bis auf Straßenebene im Blick.


Immobilien-News

Newsletter

Geben Sie hier ihre E-Mail-Adresse an und Sie erhalten künftig kostenlos aktuelle Nachrichten zum Thema Wohn- und Ferienimmobilen. Zudem informieren wir Sie vorab über neue Miet- und Kaufpreise-Updates beim Immobilienkompass.

 

Meine E-Mail-Adresse:

Jetzt anmelden

 

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen




Immobilienrecht

Expertenrat Icon

Juristische Fallstricke: Die neuesten Urteile und Gesetzesänderungen, Gefahren und Chancen für Ihre Immobilie und wie Sie sich jetzt vor ungeliebten Klauseln schützen.


Anzeige

Richtwerte für konkrete Objekte

Wer den Preis einer angebotenen Immobilie sofort prüfen will oder für die Erbauseinandersetzung aktuelle Martktinformationen benötigt, findet professionelle Hilfe im Netz unter www.schnellbewertung24.de. Grundlage der dort angebotenen Richtwerte sind aktuelle Grundstücks- und Gebäudepreise.



04.09.2009

Bausparen

Haus Immobilie Geld
Investor-Artikel

Durchblick im Förderdschungel

Kaum eine Geldanlage ist so einfach wie Bausparen? Von wegen. Wohn-Riester, vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämie - der Staat hat einen wahren Förderdschungel für werdende Immobilienbesitzer geschaffen. capital.de zeigt, für wen sich welcher Zuschuss lohnt. Von Jasmin Lörchner

Die Deutschen sparen gerne - vor allem auf die eigenen vier Wände. Für viele Möchtegern-Häuslebauer führt der Weg zum Traumhaus über einen Bausparvertrag. Aktuell locken niedrig verzinste Bau-Darlehen.

Bei Abschluss eines Bausparvertrags müssen gleich mehrere Dinge beachtet werden: Wie hoch soll die Bausparsumme sein? Wird sie zu hoch angesetzt, müssen auch hohe Sparraten vereinbart werden. Sonst kann sich die Zuteilung des Darlehens bzw. der Sparsumme verzögern. Wird sie hingegen zu niedrig angesetzt, fällt auch das Bauspardarlehen gering aus.

Wer etwa 70.000 Euro ansparen will und dabei auf schnelle Zuteilung und geringe Rückzahlungsraten Wert legt, ist laut capital.de-Vergleichsrechner. bei Wüstenrot gut beraten. Die Bausparkasse gibt eine Mindestansparung von 30 Prozent vor. Bei einer monatlichen Regelsparrate von 350 Euro wird das Darlehen nach 6 Jahren ausgezahlt. Die Tilgungsrate pro Monat erhöht sich dann auf 700 Euro, das Darlehen wird mit 2,8 Prozent verzinst.

Vergleichen lohnt sich

"Die durchschnittliche Bausparsumme liegt zwischen 30.000 und 50.000 Euro", sagt Christian Schmidt-Burgk von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Die Leute werden häufig in Verträge mit viel zu hohen Bausparsummen gedrängt. Dabei sollte man besser mit einem Betrag wie 20.000 Euro anfangen, denn ein Bausparvertrag kann jederzeit nachträglich aufgestockt werden."

Sparer, die eine niedrige Rückzahlungsrate bevorzugen, können sich an die Huk Coburg-Bausparkasse wenden. Sie gibt zwar eine Mindestansparung von 50 Prozent vor und teilt das Darlehen bei einer Regelsparrate von 280 Euro pro Monat erst nach 12 Jahren zu, belastet den Geldbeutel des Bausparers anschließend aber nur mit einer monatlichen Rate von 210 Euro - bei 3,75 Prozent Kreditzins.

Vergleichen lohnt sich also: Bausparkassen bieten zuweilen sehr unterschiedliche Guthaben- und Darlehenszinsen an. Auch über die Kosten sollten Sparer sich informieren. Denn neben der Abschlussgebühr, die meist bei einem Prozent liegt, verlangen einige Institute auch eine Kontoführungsgebühr. Nicht zuletzt können auch die Mindestsparzeiten variieren.

Während der Ansparphase müssen mindestens 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme eingezahlt werden – erst dann ist das zinsgünstige Darlehen verfügbar. Die Darlehenszinsen werden bereits bei Abschluss des Bausparvertrags garantiert. Dem Kunden ist selbst überlassen, ob er immer dieselbe Rate einzahlen oder die Sparsumme monatlich variieren will. Die Bausparkasse schreibt dem Vertrag jährlich zum 31. Dezember die Guthabenzinsen gut.

Sparer können sich beim Bausparen zwischen mehreren Kombinationsmöglichkeiten entscheiden. Wir stellen die wichtigsten Varianten vor und erklären, was es dabei zu beachten gilt.

Wohn-Riester

Die selbst genutzte Wohnimmobilie als Teil der geförderten Altersvorsorge – dieses Ziel verfolgt das Eigenheimrentengesetz, kurz: Wohn-Riester. Die Regelung wurde Mitte 2008 vom Bundesrat beschlossen und trat rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft. Seitdem werden Gelder, die zum Immobilienkauf oder Hausbau eingesetzt werden, vom Staat genauso gefördert wie Beiträge zur Altersvorsorge.

Geld, das bereits auf einen Riester-Vertrag eingezahlt wurde, wird von den Banken als Eigenmittel akzeptiert und bei der Berechnung des Schuldzinses für das Baudarlehen berücksichtigt.

Wer den Wohn-Riester für Bausparverträge nutzt, legt über mehrere Jahre Kapital zurück und häuft so Eigenkapital für den Bau oder Kauf einer Immobilie an. Wenn er ein Haus bauen oder eine Immobilie erwerben möchte, kann er das Geld entnehmen und benötigt demnach weniger Kredit.

Die Riester-Zulagen können aber auch zur Tilgung des Bauspardarlehens in Anspruch genommen werden und tragen so zur schnellen Entschuldung bei. Wer mindestens vier Prozent seines Bruttoeinkommens einzahlt, erhält eine jährliche Grundzulage von 154 Euro. Für jedes Kind, das im Haushalt lebt und noch Kindergeld bezieht, legt der Staat noch einmal 185 Euro drauf. Bei Kindern, die 2008 oder später geboren wurden, beträgt die Kinderzuglage 300 Euro pro Jahr.

Die Beiträge sind während der Ansparphase steuerfrei und müssen erst in der Auszahlungsphase versteuert werden. Wie hoch die Besteuerung ausfällt, wird anhand des sogenannten Wohnförderkontos ermittelt, auf dem der entnommene Kapitalbetrag, die Tilgungsleistungen und die gewährten Zulagen erfasst und jährlich mit zwei Prozent verzinst werden. Mit dem Renteneintritt können Sparer zwischen der kontinuierlichen Besteuerung und der einmaligen Besteuerung wählen. Erstere kann sich über 25 Jahre hinziehen, letztere hat den Vorteil, dass nur 70 Prozent des Betrages auf dem Wohnförderkonto besteuert werden.

Trotzt dieser diversen Möglichkeiten ist es gar nicht so einfach, sich in die eigenen vier Wände zu riestern. Der Staat zahlt nur dann, wenn es sich tatsächlich um eine selbstgenutzte Immobilie handelt, die vom Eigentümer als Hauptwohnsitz genutzt wird und in Deutschland liegt. Verkauft er unmittelbar nach Eintritt in den Ruhestand die geförderte Immobilie, muss er den kompletten Förderbetrag versteuern. Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen werden über den Vertrag nicht abgedeckt.

Abschließen kann man den Wohn-Riester-Vertrag bei Versicherungen und Banken, aber auch bei Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften.

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung fürs Bausparen, die in erster Linie den privaten Wohnungsbau begünstigen soll. Auch nach Einführung des Wohn-Riester erhalten Sparer bis zu 512 Euro pro Jahr vom Staat. Allerdings ist die Förderung ausdrücklich an die Investition in Wohnimmobilien gekoppelt. Einzig Berufsanfängern bis zu 25 Jahren wird freigestellt, wie sie die Prämie am Ende verwenden.

Bezugsberechtigt ist, wer einen Bausparvertrag abgeschlossen hat und mindestens 50 Euro pro Jahr einzahlt. Sparer müssen allerdings darauf achten, bestimmte Einkommensgrenzen nicht zu überschreiten. Singles dürfen nicht mehr als 25.600 Euro verdienen, bei Ehepaaren gilt die doppelte Summe, 51.200 Euro.

Die Besonderheit: Die Wohnungsbauprämie wird erst nach einer Sperrfrist von sieben Jahren gewährt. Löst der Bausparer den Vertrag vorfristig auf, wird ihm die Prämie verwehrt.

Die Wohnungsbauprämie wird direkt bei der Bausparkasse beantragt und nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

Vermögenswirksame Leistungen

Hierbei handelt es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Er zahlt zusätzlich zum Gehalt maximal 470 Euro pro Jahr und Person. Die Zuzahlung wird jedoch erst nach Berechnung der Lohnsteuer sowie der Sozialabgaben auf den Bausparvertrag überwiesen.

Verbraucherschützer Schmid-Burgk warnt jedoch davor, vermögenswirksame Leistungen zu überschätzen: "Den Höchstbetrag von 39,88 Euro pro Monat bekommen bei Weitem nicht alle. Außerdem handelt es sich dabei nur um den Bruttobetrag, denn vermögenswirksame Leistungen müssen voll versteuert werden."

In Kombination mit einem Bausparvertrag eignen sich vermögenswirksame Leistungen für Sparer, die nach einer sicheren Anlageform suchen. Zusätzlich können Anleger die staatliche Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen und so die Rendite auf bis zu 7 Prozent steigern.

Arbeitnehmersparzulage

Voraussetzung dafür, die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen zu können, ist die Beantragung vermögenswirksamer Leistungen auf den Bausparvertrag. Dieser muss eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren aufweisen. Außerdem dürfen die Bausparer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten: Für Singles liegt der Freibetrag bei 17.900 Euro, für Ehepaare bei 38.500 Euro. Der maximale Förderbetrag liegt bei 470 Euro pro Jahr.

Die Arbeitnehmersparzulage wird nach Ablauf der Sieben-Jahres-Frist auf den Bausparvertrag überwiesen. Sie verfällt, wenn der Sparer den Vertrag vorzeitig kündigt und keine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen kann. Beantragt wird die Arbeitnehmersparzulage über die jährliche Einkommenssteuererklärung.

Das Bauspardarlehen

Vor der Auszahlung des Bauspardarlehens muss der Baufinanzierer 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme angespart haben. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Sparer können entweder ein Annuitätendarlehen abschließen, bei dem der Zins über eine Laufzeit zwischen fünf und 15 Jahren festgesetzt ist. Oder sie wählen ein Darlehen mit variabler Verzinsung – dann kann sich der Zinssatz jederzeit den Leitzinsänderungen anpassen.

capital.de, 15:27 Uhr
© 2009 capital.de © Fotos / Illustrationen: Getty Images


Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel


Ihre Meinung

Ihr Name
Ihre Email-Adresse (wird nicht veröffentl.)
Betreff
Ihr Kommentar