Für ein typisches gasbeheiztes Einfamilienhaus berechnen die örtlichen Grundversorger 1193 Euro pro Jahr. Der jeweils billigste Anbieter dagegen nur 910 Euro - fast 300 Euro weniger. Diese bundesdeutschen Durchschnittswerte berechnete das Vergleichsportal Verivox für einen Haushalt, der 20.000 Kilowattstunden Gas verbraucht - so wie viele Familien. Vielfach lässt sich im Beispielfall noch mehr sparen: Zum Beispiel in Kiel 351 Euro, in Konstanz 360 Euro, in Hannover 400 Euro oder in Leipzig sogar 435 Euro.
Gegen den Grundversorger, der das örtliche Gasnetz betreibt, treten zum Beispiel andere Stadtwerke an, die außerhalb ihres Stammgebiets zusätzliche Kunden suchen - oder im Zuge der Liberalisierung neu gegründete Anbieter. Mittlerweile sind das gut 20 Firmen.
Das Dilemma der Etablierten
Dass gerade sie oft besonders günstige Preise offerieren, kann Professor Claudia Kemfert, Leiterin Energie beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin, erklären: "Die Newcomer kaufen das Gas derzeit an den Energiebörsen, etwa in Leipzig, günstiger ein, als es die etablierten Versorger aufgrund ihrer langfristigen Verträge beziehen."
Das Dilemma der Etablierten: Ihr Bezugspreis orientiert sich an den Ölnotierungen. Zudem haben sich die großen Importeure und die mit ihnen verbundenen Stadtwerke verpflichtet, den Fördergesellschaften Mindestmengen abzunehmen. "Doch soviel lässt sich bei den Endverbrauchern kaum absetzen, seit die Industrie in der Wirtschaftskrise ihren Verbrauch gedrosselt hat. Also bieten sie die Überschüsse an der Börse an, der Kurs fällt", berichtet Kemfert: "Trotzdem muss der Branchenprimus Eon-Ruhrgas noch Entschädigung in Millionenhöhe an die russische Gazprom zahlen, weil er ihr 2009 zu wenig Gas abgenommen hat."
Die neuen Versorger halten nicht nur die Kosten des Gaseinkaufs niedrig, sondern auch die der Verwaltung. Statt monatlicher Abschlagszahlung sehen einige Tarife Vorauszahlungen bis zu einem Jahr sowie eine Kaution vor. Der eingangs genannte durchschnittliche Preisvorteil von fast 300 Euro berücksichtigt solche Tarife mit Vorkasse. Oft gibt es aber - etwa in Leipzig - das billigste Gas auch ohne Vorkasse.
Vorauszahlungen sind für Kunden problematisch, falls der Lieferant insolvent werden sollte. Ein Risiko besteht im Prinzip auch bei den üblichen, gleichbleibenden monatlichen Abschlagszahlungen. Beispiel: Wer im Frühjahr den Liefervertrag abschließt, zahlt im Sommer mehr als es der zeitgleich gelieferten Gasmenge entspricht - ein Vorschuss für den Winter, der bei einer Pleite im Herbst verloren ginge.
Bundesnetzagentur prüft neue Anbieter
Damit es nicht soweit kommt, muss sich jeder neue Anbieter bei der Bundesnetzagentur melden. Diese prüft die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung sowie die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Beschweren sich Verbraucher über einen Gasversorger, geht sie den Vorwürfen nach. Im Extremfall kann die Behörde den Betrieb untersagen.
Selbst dann würden die Kunden ohne Unterbrechung beliefert, denn der örtliche Grundversorger muss stets - zum Grundtarif - einspringen. Das ist beruhigend für alle Kunden, die den Anbieter wechseln wollen. Wie sie dabei vorgehen und welche Angebote es an ihrem Wohnort gibt, zeigt der
Capital-Vergleichsrechner. Ein Klick auf den jeweiligen Anbieternamen öffnet zudem ein Fenster mit Angaben über die Firma und die Zufriedenheit ihrer Kunden.
Stets hat der Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht, falls der Anbieter die Preise erhöht. Etliche Versorger garantieren auch den heutigen Tarif für bis zu einem Jahr. Das ist attraktiv, falls bei einem Konjunkturaufschwung die steigende Nachfrage der Industrie das Gas verteuern sollte. Ansonsten sind kurze Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen ideal, denn sie ermöglichen es dem Kunden, gegebenenfalls bessere Angebote wahr zu nehmen.
capital.de, 05.02.2010
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