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01.07.2011

Energetische Gebäudesanierung

Eine Thermographie-Aufnahme
Investor-Artikel

Steuergeschenk für Hausbesitzer soll früher gelten

Ursprünglich sollte die energiesparende Sanierung erst ab 2012 steuerlich gefördert werden. Der Bundestag stimmte aber zu, das Gesetz schon rückwirkend zum Juni 2011 in Kraft treten zu lassen. Nur der Bundesrat muss noch mitspielen. Von Marcus von Landenberg

Die Bundesregierung will rückwirkend zum 6. Juni 2011 energiesparende Sanierungen an Wohngebäuden steuerlich fördern. Der Bundestag hat dem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Nun steht noch das Ja des Bundesrates aus. Am 8. Juli will die Länderkammer über das Gesetz beraten. Wenn der Bundesrat zustimmt, können die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, die vor 1995 gebaut wurden, komplett von der Steuer abgesetzt werden. Und zwar zehn Jahre lang zu jeweils zehn Prozent der Kosten.

Ursprünglich war als Starttermin für die neuen Abschreibungsmöglichkeiten der 1. Januar 2012 geplant. Der Finanzausschuss des Bundestages drängte jedoch in seiner Beschlussempfehlung auf einen früheren Beginn. Nun erlaubt das Gesetz die steuerliche Abschreibung von Energiespar-Sanierungen "mit denen nach dem 5. Juni 2011 begonnen wurde und die vor dem 1. Januar 2022 beendet sind."

Wichtig: Damit das Finanzamt die Sanierungskosten anerkennt, muss ein Sachverständiger bescheinigen, dass der Energiebedarf eines Hauses durch die Sanierung "erheblich verringert" wird, so die Forderung im Gesetzentwurf. Ist diese Voraussetzung erfüllt, wird es nach derzeitigem Stand aber richtig lukrativ: So sollen Vermieter ihre Sanierungskosten zehn Jahre lang zu jeweils zehnt Prozent steuerlich geltend machen können. Am Ende profitieren sie also von einer Komplettabschreibung.

Wird die Immobilie hingegen selbst genutzt, gilt für die Kostenverteilung dieselbe Regel, allerdings mit einer Einschränkung: Wer selbst in dem Haus lebt, darf die Aufwendungen nur "wie Sonderausgaben" absetzten - also nicht in spätere Jahre übertragen. Für den Fall von zwischenzeitlicher Arbeitslosigkeit oder bei niedrigem Einkommen sind die Ausgaben damit steuerlich schnell wirkungslos. Hier sind Vermieter also klar im Vorteil: Ihnen bleiben die Kosten auch in schwachen Einnahmejahren erhalten, weil sie als Verluste vorgetragen werden können.

capital.de, 17:25 Uhr
© 2011 capital.de © Fotos / Illustrationen:


Was die Leser sagen

pe
06.07.2011 | 15:33
Steuergeschenk für Hausbesitzer

Es gibt keine Steuer"geschenke".
Steuern sind Geld, das der Bürger dem Staat zur (vernünftigen) Verwendung überläßt. Von einem Geschenk des Staates an den Bürger kann also keine Rede sein.
Außerdem beweist die Ausgestaltung dieses "Geschenks" einmal mehr, das Geschenke des Staates sich nicht rechnen und mit Vorsicht zu genießen sind.

Ron777
05.07.2011 | 00:00
Wo sollte der Vorteil liegen?

"So sollen Vermieter ihre Sanierungskosten zehn Jahre lang zu jeweils zehnt Prozent steuerlich geltend machen können." Ohne das Gesetz kann ich jede Investition sofort steuerlich absetzen. Wo soll hier der Vorteil liegen?

(Kommentare 1-2 von 2)

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