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Energieausweis

Thermogramm eines Wohnhauses

Ab 1. Juli Pflicht - zunächst nur für wenige

Wer ab 1. Juli ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet, sollte ein Dokument vorweisen können, das Auskunft über den Wärmebedarf oder -verbrauch der Immobilie gibt: den Energieausweis. Doch vorerst sind nicht alle Immobilien betroffen. Von Daniela Eckstein

Die Pflicht gilt derzeit nur für Objekte, die 1965 oder früher gebaut und danach nicht energetisch modernisiert wurden. Denkmäler sind ausgenommen. Für neuere Wohngebäude beginnt die Pflicht erst am 1. Januar 2009. Bei Neubauten werden seit 2002 ohnehin Energienachweise erstellt, für sie müssen keine neuen beantragt werden. Ob schon Pflicht oder nicht: Bis Ende September können alle Hausbesitzer zwischen dem preiswerten Verbrauchsausweis oder dem umfangreichen, teureren Bedarfsausweis wählen. "Der Bedarfsausweis macht dann Sinn, wenn eine Modernisierung in Betracht gezogen wird", sagt Mike Verhoeven, Teamleiter Energie bei der Dekra Real Estate Expertise.



Für Ein- bis Zweifamilienhäuser kostet diese Variante etwa bei der Dekra 750 Euro (siehe  www.dekra-energieausweis.de), einschließlich einer Vor-Ort-Analyse des Gebäudes und umfangreicher Modernisierungsvorschläge. Verbrauchsausweise werden meist im Internet beantragt, wo der Hausbesitzer selbst Verbrauchsdaten eingibt. Kosten: zwischen 25 und 80 Euro.

Was Ausweispflicht bedeutet

Der Energieausweis wird ab 1. Juli 2008 peu à peu Pflicht – aber nur für Wohnimmobilien, die neu vermietet oder verkauft werden sollen. Wer beides nicht plant, benötigt auch keinen Ausweis.

Außerdem muss der Hausbesitzer dem Interessenten das Dokument nicht vorlegen, wenn der nicht explizit danach fragt. Von der Pflicht ganz ausgenommen sind außerdem Baudenkmäler. Fraglich ist auch, was passiert, wenn der Eigentümer den Energieausweis schuldig bleibt: Sanktionen in Form von Bußgeldern sind zwar angedacht, aber konkrete Regelungen gibt es noch nicht.

Energieausweis für Gewerbe und Büros

Auch für Nichtwohngebäude wird der Energieausweis Pflicht, allerdings erst ab 1. Juli 2009. Hier kann der Eigentümer stets zwischen dem einfacheren und preiswerteren Verbrauchsausweis und dem umfangreichen und teureren Bedarfsausweis wählen. Im Unterschied zu Wohngebäuden fließen beim Verbrauchsausweis für Gewerberäume zusätzliche Daten etwa über den Stromverbrauch, die Kühlung und die Beleuchtung ein. "Dementsprechend ist ein Verbrauchsausweis für ein Nichtwohngebäude teurer als für ein Wohngebäude", erläutert Verhoeven vom Prüfunternehmen Dekra. Dekra verlangt dafür circa 120 Euro – wobei der Kunde auch hier seine Daten selbst online eingibt. Der Verbrauchsausweis für ein Wohnhaus kostet bei dem Prüfunternehmen 49 Euro ( www.dekra-energieausweis.de).

Einen Sonderfall stellen Mischgebäude dar, in denen sich Wohnungen und Nichtwohnräume befinden. Beträgt der Nichtwohnanteil weniger als zehn Prozent, ist dafür kein getrennter Energieausweis erforderlich. "Auch wenn die gewerbliche Nutzung einer Wohnnutzung sehr ähnlich ist, lässt sich dies dem Wohnbereich zuschlagen – etwa bei Arztpraxen oder Büros", weiß Verhoeven. Ansonsten gilt: Für den gesamten Wohnbereich ist ein Energieausweis auszustellen, für den gesamten Nichtwohnbereich ein zweiter.

capital.de, 26.06.2008
© 2008 capital.de © Fotos / Illustrationen: dpa


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