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09.06.2011

Gebäudemodernisierung

Die Bundesregierung will den Einbau energiesparender Fenster fördern
Investor-Artikel

Wie Hausbesitzer gelockt werden, energetisch zu sanieren

Der Bund will die energetische Gebäudesanierung erzwingen und lockt Hausbesitzer mit Vergünstigungen. Steuerliche Vorteile sollen das richtige Signal an Investoren senden. Doch nicht jeder profitiert. Von Susanne Osadnik

Mit enormen Steuererleichterungen will die Bundesregierung die energetische Sanierung von Wohnimmobilien vorantreiben. Der in dieser Woche vom Kabinett im Rahmen der Energiewende beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass Eigentümer vom nächsten Jahr an jährlich zehn Prozent der Modernisierungsaufwendungen über einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich abschreiben können.

Vertreter der großen Immobilienverbände begrüßen die Entscheidung. „Die steuerlichen Anreize sind ein wichtigstes Signal an Investoren“, sagt Walter Rasch, Präsident des Bundesverbands Freier Immobilienund Wohnungsunternehmen (BFW). „Durch den Vorschlag werden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen“, sagt Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA). Zum einen würden die klimaschutzpolitischen Ziele der Bundesregierung gefördert, zum anderen Investitionen angeregt und damit Arbeitsplätze geschaffen.

Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Die abschließende Beratung im Bundesrat ist für den 8. Juli geplant. Der enge Zeitrahmen zeigt, wie sehr Union und FDP bei der Wohngebäudesanierung endlich Fortschritte sehen wollen. Trotz milliardenschwerer Fördermaßnahmen wie zinsbegünstigter Darlehen und Zuschüsse durch die staatliche Förderbank KfW haben sich die meisten Eigentümer bei der energetischen Modernisierung ihrer Gebäude bislang zurückgehalten. Pro Jahr seien lediglich 0,8 Prozent von den 15,6 Millionen Wohngebäuden im Land saniert worden, die bis 1995 errichtet wurden, hat das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) ermittelt. Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Quote auf wenigstens zwei Prozent des Bestands pro Jahr steigen.

Förderung zum Nulltarif möglich

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Eigennutzer die Sanierungskosten als Sonderausgaben gegen ihre gesamten Einkünfte verrechnen können. Vermieter sollen die Abschreibungen hingegen nur gegen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung geltend machen dürfen. Die Sonderabschreibungen sollen für energetische Sanierungsmaßnahmen an Häusern gewährt werden, die vor 1995 errichtet wurden.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss hatte sich in der Vergangenheit massiv für steuerliche Abschreibungen von Sanierungsaufwendungen eingesetzt. Entsprechend positiv malt Präsident Mattner die Auswirkungen des Kabinettsbeschlusses: „Auch der Staat profitiert, denn die Steuereinnahmen steigen.“ Allein bei der Umsatzsteuer könnten die Einnahmen höher sein als die förderbedingten Mindereinnahmen. Würden zudem Lohn- und Ertragsteuereffekte berücksichtigt, die aus den zusätzlich induzierten Bauaufträgen resultierten, könne daraus sogar eine Überkompensation folgen. „Insgesamt ist eine Förderung zum Nulltarif möglich“, sagt Mattner.

Viele alte Häuser in Besitz von Rentnern

Weniger euphorisch reagieren hingegen die Eigentümerverbände. Ihre größte Sorge: Die Kosten für eine energetische Modernisierung würden die finanziellen Möglichkeiten der meisten Hausbesitzer schlichtweg überfordern, sagt Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren. „Es kostet wenigstens 70000 Euro, um ein 30 Jahre altes Haus komplett zu modernisieren.“ Viele dieser Eigenheime befänden sich jedoch im Besitz von Rentnern, die aufgrund ihrer meist geringen Einkünfte von den Steuerabschreibungen kaum profitieren würden.

Darüber hinaus würden laut einer Studie des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBR) nur 40 Prozent der privaten Vermieter überhaupt einen Gewinn mit ihrer Immobilie erzielen, sagt Gerold Happ, Jurist beim Eigentümerverband Haus & Grund. „60 Prozent der privaten Vermieter können somit gar nicht in den Genuss der Steuerabschreibungen gelangen, weil sie keine Erträge haben, gegen die sie die Sanierungskosten verrechnen können.“ Um die Modernisierungsquote zu erhöhen, müsste ihnen deshalb dasselbe Privileg eingeräumt werden wie Eigennutzern, sagt Happ. „Sie müssen die Sanierungsaufwendungen mit sämtlichen anderweitigen Einkünften verrechnen können.“

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ftd, 10:26 Uhr
© 2011 ftd © Fotos / Illustrationen: Getty


Was die Leser sagen

Onno Bosker
21.07.2011 | 19:54
Energetische Sanierung

Lt.§25 des Energie Spargesetzes kann aber eine Befreigung von der Sanierungsplicht beantragt werden wenn dir Einsparung des Energieverbrauchs sich nicht in angemessener Zeit armortiesiet.

Rene Schlau
12.06.2011 | 21:06
massenhaft Milchmädchenrechnungen

Die Vorredner/-schreiber haben es schon auf den Punkt gebracht: nichts, aber auch gar nichts wird sich für die Eigentümer lohnen! Man schaue sich doch nur die "Wahnsinns-" Relationen bei den Gebäudesanierungen der öffentlichen Hand an. Die Investitionen stehen zu den Ersparnissen in keinem Verhältnis. Es ist zu befürchten, dass diese Erkenntnis zu Zwangsmaßnahmen führen wird. Schaun mer mal!

Ralf Kanngießer
12.06.2011 | 05:15
Marktlage

Meine Vorredner haben recht mit der Einschätzung, dass sich energetische Sanierung von Altbauten regelmäßig nicht lohnt. Allerdings läßt sich dieses Argument bei der derzeitigen Marktlage am Immobilienmarkt allenfalls in ländlichen Lagen weit außerhalb der Ballungszentren in Preisverhandlungen einbringen. In der Großstädten hingegen, jedenfalls in Westdeutschland, herrscht derzeit angesichts Eurohysterie und Inflationsangst ein Verkäufermarkt. Wer da versucht mit Hinweis auf fehlende Sanierungsmaßnahmen den Preis herunter zu handeln, der hat sich damit schon aus dem Rennen katapultiert. Es stehen genügend andere Interessenten in der Schlange, die auf derartige Dinge keinen Wert legen. Da heißt es, entweder in den sauren Apfel zu beißen oder zu verzichten.

Louis Foster
10.06.2011 | 22:09
Sanierung

Eine durchgehende Sanierung für ein Einfamilienhaus mit einem Alter von 30 Jahren ist mit einer Summe von € 70.000 schön gerechnet. Objektiv betrachtet, liegen die Kosten für energetische Sanierung und einem zeitgemäßen Umbau bei mind.€130.000.
Mein aktuelles Beispiel: Kaufpreis EFH 250.000 mit 6 ar Grund in BAWÜ, ländlich, kpl. saniert entsprechend EneV und zeitgemäßer Umbau.
Gesamtkosten € 450.000.
Vergleichsweise:
Kauf Grundstück ländlicher Bereich BAWU a 200 /m2 = 120.000 + BK für 140m2 WFL inkl. mod. Technologie ~ 200.000 € = 320.000
Ergo: 30 Jahre altes Haus mit schlechter Bausubstanz lohnt nicht. Kaufpreis ist max. mit Grundstückspreis mit Abriss zu kalkulieren

Ulrich Lenz
10.06.2011 | 20:17
Sinnfrage: Berücksichtigung Steuereffekt

Bei der Rechnung von Herrn Müller ist natürlich noch der Zahlungsstrom durch die Steuerersparnis zu berücksichtigen. 70.000 Euro Invest, Abschreibung über 10 Jahre, zur Vereinfachung 50% Steuersatz ergibt 3500 EUR pro Jahr zzgl. Energiekosteneinsparung. Trotzdem: Die Sache rechnet sich nicht - da ist Herrn Müller zuzustimen.

Alvin Müller
09.06.2011 | 19:38
Sinnfrage

Schon die energetische Sanierung eines Einfamilienhauses soll also 70.000,-- Euro kosten, bei Mehrfamilienhäusern dürften die Ausgaben bei einem Vielfachen dieses Betrags liegen. Da stellt sich doch zwangsläufig die Frage nach dem Sinn einer solchen Aktion.Weder wird die Nutzbarkeit des Hauses verbessert, noch dessen Optik oder Lebensdauer. Einzig und allein die Energiekosten sollen sinken. Aber, lohnt das den Aufwand? Unterstellt man Energiekosten von 3.000,-- Euro jährlich bei einem Einfamilienhaus und eine mögliche Einsparung von -äußerst optimistischen- 90%, dann braucht es schon 26 Jahre bis sich die Investition wieder eingespielt hat, von den Zinsen mal ganz zu schweigen. Dann ist das Haus längst wieder erneut Sanierungsfall: Außer Spesen nichts gewesen ! Und das soll sich lohnen ?

(Kommentare 1-6 von 6)

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