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06.10.2011
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Trinkwasserverordnung

Wasser

Keimfreies Duschen erhöht die Nebenkosten

Vermieter müssen künftig ihre Warmwassersysteme prüfen und gegebenenfalls desinfizieren lassen, um Legionellen vorzubeugen. Die Kosten dafür sollen die Mieter tragen. Von Richard Haimann

Mit einer Neufassung der Trinkwasserverordnung will die Bundesregierung die 26 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland besser vor der Legionärskrankheit schützen. Zugleich werden den Mietern damit jedoch höhere Nebenkosten aufgebürdet. Experten rechnen mit zusätzlichen jährlichen Aufwendungen von rund 50 Euro pro Haushalt.

Vom 1. November an sind Vermieter verpflichtet, ihr Warmwassersystem regelmäßig einmal im Jahr auf Legionellen zu untersuchen und im Fall einer Verseuchung das Leitungsnetz innerhalb der Gebäude zu desinfizieren. Die Bakterien können tödlich verlaufende Lungenentzündungen auslösen. Sie vermehren sich zwar stark in 25 bis 50 Grad Celsius warmem Wasser, sterben jedoch bei Temperaturen von mehr als 70 Grad in kürzester Zeit ab.

"Besonders hoch ist die Infektionsgefahr, wenn beim Duschen verkeimtes Wasser freigesetzt wird", erläutert Dietmar Zahn, Technischer Geschäftsführer beim Fachverband Sanitär Heizung Klima (SHK) in Baden-Württemberg: "Durch die Verwirbelung der legionellenhaltigen Tropfen können die Bakterien rasch in die Atemwege gelangen."

Mit der neuen Trinkwasserverordnung will die Bundesregierung sicherstellen, dass kein verkeimtes Wasser aus Duschköpfen und Wasserhähnen austritt. Die Vorschrift, die Anlagen zur Warmwasserverteilung künftig einmal im Jahr auf Legionellenbefall prüfen zu lassen, gilt ab einem Volumen von mehr als 399 Liter. "Dazu müssen Proben im Heizkessel selbst sowie an den Duschköpfen und Wasserhähnen am Ende aller Leitungsstränge genommen werden", sagt Zahn. Die Ergebnisse der Untersuchung müssen innerhalb von zwei Wochen an die Gesundheitsämter weitergeleitet werden.

ftd.de, 12:40 Uhr
© 2011 ftd.de © Fotos / Illustrationen: Fotolia


Was die Leser sagen

Kölner
24.03.2012 | 05:06
abenteuerliche Sachlage

Zum Ende des vergangenen Jahres habe ich zu erkunden versucht, ob die Überprüfungspflicht für dezentral mit Durchlauferhitzer betriebene Warmwassererzeugung auch gilt und dazu Stellungnahmen der unterschiedlichsten Art vorgefunden. Das Problem ist nämlich, dass der Gesetzgeber nicht nur bei einem Boilervolumen von mehr als 400 ltr., sondern auch bei einem Leitungsvolumen von mehr als 3 ltr. eine Überprüfung vorschreibt. Zum Glück hat das Umweltministerium NRW in einer Stellungnahme klargestellt, dass dezentral -also jeweils in einer Wohnung- angebrachte und mit Durchlauferhitzer versehene Anlagen nicht darunter fallen. Wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird, weiß ich nicht. Es ist aber schon eine ungeheure Zumutung, dass man die Eigentümer rätselraten läßt. Schweben die Ministerialbürokraten immer in den Wolken ?

Goethe
22.03.2012 | 17:36
Getretner Quark..

... wird breit, nicht stark.
Da veröffentlicht man hier einen Artikel aus dem vergangenen Jahr ohne die zahlreichen Fehler auszubügeln. Besser hätte man sich die Lesermeinungen dazu mal angesehen. Früher sagte man doch, nichts sei so alt wie die Zeitung von gestern. Für Internetbeiträge scheint das nicht zu gelten.

Dr. Knölge
16.10.2011 | 14:59
Moderne Heizanlagen

Wir haben eine moderne Heizanlage, die einmal in der Woche die Wassertemperatur im Speicher auf ca. 70 Grad erhöht. Dadurch soll ja gerade Salmonellenbefall verhindert werden.
Muß jetzt trotzdem einmal im Jahr kontrolliert werden?
Wenn ja, wie wäre das zu begründen?

Dr. Dre
16.10.2011 | 06:17
6 Fälle pro Millionen

Das Rober-Koch-Institut weist jährlich etwa 475 Fälle aus. Das entpricht einem Befallsgrad von 6 : 1.000.000. Etwa 4% der Pneumonien sind auf Leginoellen zrurückzuführen.
Das ist idiotisch. DIese Bekloppten bekommen es nicht hin, einheitliche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter auszugeben, aber so ein Dreck setzen die durch. Ich habe die Schnauze gestrichen voll. Und ich war FDP-Wähler. Das passiert mir sicher kein zweites mal. So eine Unfähigkeit gab es noch nie.

Bürger
15.10.2011 | 19:24
Lesen bring Klarheit

Proben sind nur für Großanlagen erforderlich, d.h. der Wasserbehälter muss mehr als 400 Liter, nicht wie im Artikel ausgeführt 399 Liter, Volumen haben, oder die 3 Liter-Regel muss erfüllt sein.
Es ist daher anzunehmen, das nur größere Häuser mit mehr zahlreichen Wohnungen, die eine Zentrale Wasserversorgung haben, betroffen sind.
Hier sind besonders die Wohnungsunternehmen gefordert, sich sachkundig zu machen und nicht aus Unkenntnis unnötige Untersuchungen zu beauftragen, die sie dann selber tragen müssen, da sie nicht auf die Mieter umleg werden können.
Dies wird sicher zu Streitigkeiten führen.
Es besteht weiterhin die Gefahr, dass Installationsbetriebe aus Unkenntnis der Sachlage unnötige Überprüfungen vorschlagen bzw. vornehmen.
Es besteht also ein Aufklärungsbedarf, was der unvollständigen Artikel unterstreicht.

Nebenkostenvermeider
14.10.2011 | 17:26
Legionellenwahnsinn

Hat sich ein Regierungsbeamter bei einer kostenlosen Reise ins Ausland (Asien/Afrika) einen pips geholt und schiebt seine Erkrankung auf das angeblich mit Legionellen belastete Wasser.
In DEutschland sind m.W. keine aufgetretenen Fälle bekannt. Aber so schaffen es regelungswütige Staatsdiener, sich in Szene zu setzen, sich für besonders wichtig zu halten und vor allem den Mietern über die Nebenkosten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Für Wohngeldempfänger zahlen die Steuerzahler die Zeche.
Hauptsache ich habe als Staatsdiener bewiesen, wie wichtig ich bin und wie aktiv ich mit unsinnigen Regelungen bin.

Vermieter
10.10.2011 | 20:40
Übertriebene Schätzungen

Zentrale Warmwasserversorgungen sind im Bereich von Mehrfamilienhäusern die Ausnahme und nicht die Regel. Die genannten Zahlen über die angeblich betroffenen Einheiten dürften daher weit übertrieben sein. Aber trotzdem ist dieses erneute Beispiel des deutschen Regulierungswahns schon sehr abschreckend. Was soll der Unfug?

(Kommentare 1-7 von 7)

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