Wirtschaft pur


  

Entschlüsselt: Der Immobilien-Code

Immobilien-Code

Was meint ein Makler mit den Worten "Liebhaberobjekt" oder "seriöses Umfeld"? Capital entschlüsselt die Sprache der Inserate.


So bringen Sie den Immobilien-Kompass auf Ihre Website

Widget

Sie bestimmen die Stadt, und wir liefern wertvolle Informationen: direkt, interaktiv und auf Ihrer eigenen Homepage. Erfahren Sie jetzt, wie sie den Immobilien-Kompass mit allen Funktionen in Ihren Webauftritt integrieren.


Neu: Wohnquartier Reports

Wohnquartier Report

Bessere Wohnlage oder Randale-Bezirk - wie sieht das soziale Umfeld ihrer Ihrer Wunschimmobilie aus? Mit dem Wohnquartier-Report können Sie die Umgebung professionell bewerten.


Bewertungen als Wandkarte

Kartenshop

Jetzt gibt es die Lagebewertung Ihrer Stadt auch als hochwertige Wandkarte. So haben Sie alle Informationen bis auf Straßenebene im Blick.


Immobilien-News

Newsletter

Geben Sie hier ihre E-Mail-Adresse an und Sie erhalten künftig kostenlos aktuelle Nachrichten zum Thema Wohn- und Ferienimmobilen. Zudem informieren wir Sie vorab über neue Miet- und Kaufpreise-Updates beim Immobilienkompass.

 

Meine E-Mail-Adresse:

Jetzt anmelden

 

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen




Immobilienrecht

Expertenrat Icon

Juristische Fallstricke: Die neuesten Urteile und Gesetzesänderungen, Gefahren und Chancen für Ihre Immobilie und wie Sie sich jetzt vor ungeliebten Klauseln schützen.


Anzeige

Richtwerte für konkrete Objekte

Wer den Preis einer angebotenen Immobilie sofort prüfen will oder für die Erbauseinandersetzung aktuelle Martktinformationen benötigt, findet professionelle Hilfe im Netz unter www.schnellbewertung24.de. Grundlage der dort angebotenen Richtwerte sind aktuelle Grundstücks- und Gebäudepreise.

27.06.2008

Energieausweis

Kosten mit dem Fiskus teilen

Viele Immobilienbesitzer bemühen sich aktuell um einen Ausweis zum Heizenergieverbrauch. Ab Mitte des Jahres müssen sie dieses Dokument potenziellen Mietern und Käufern vorlegen. Die Kosten des Papiers zahlen sie dabei zunächst aus eigener Tasche. Von Daniela Eckstein

"Eine Umlage auf Mieter im Rahmen von Betriebskostenabrechnungen ist nicht möglich", sagt Rita Eberl, Immobilienanwältin bei der Münchner Kanzlei Peters, Schönberger & Partner. Doch oft lässt sich ein Teil des Aufwands, der bis zu 1000 Euro betragen kann, auf den Fiskus abwälzen.

Wer in seiner Steuererklärung Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angeben kann, darf die Ausgaben als Werbungskosten geltend machen. Vorsicht ist nur angebracht, wenn die Immobilie zeitnah verkauft werden soll. "Kosten, die dazu dienen, die Quelle für die Einnahmeerzielung aufzugeben, darf der Eigentümer nicht absetzen", sagt Eberl. Eine Ausnahme könne sich lediglich ergeben, wenn die Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft wird. Sind Gewinne aus einer Veräußerung innerhalb dieses Zeitraums zu versteuern, muss das Finanzamt auch die für den Verkauf notwendigen Ausgaben für einen Energieausweis anerkennen.

Sparen können Eigentümer zudem, wenn sie sich bis Ende September einen Verbrauchsausweis ausstellen lassen. Der ist häufig schon für 25 Euro zu haben und orientiert sich am tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Erst ab Oktober dieses Jahres kommt es auf Baujahr und Größe des Hauses an: Gebäude mit vier oder weniger Wohnungen, für die ein Bauantrag vor November 1977 gestellt wurde, benötigen dann stets die teurere Variante. Für diesen sogenannten Bedarfsausweis wird der Zustand des Gebäudes und der Heizung zugrundegelegt und davon ausgehend der Energiebedarf berechnet. Pfl icht ist ein Energieausweis bereits jetzt für Neubauten. Ab 1. Juli ist er für Wohnhäuser verbindlich, die bis Ende 1965 gebaut wurden. Das Papier gilt stets zehn Jahre lang.

capital.de, 10:20 Uhr
© 2008 capital.de © Fotos / Illustrationen: photocase


Weitere Artikel zum Thema:

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel


Ihre Meinung

Ihr Name
Ihre Email-Adresse (wird nicht veröffentl.)
Betreff
Ihr Kommentar