Wirtschaft pur


  

Entschlüsselt: Der Immobilien-Code

Immobilien-Code

Was meint ein Makler mit den Worten "Liebhaberobjekt" oder "seriöses Umfeld"? Capital entschlüsselt die Sprache der Inserate.


So bringen Sie den Immobilien-Kompass auf Ihre Website

Widget

Sie bestimmen die Stadt, und wir liefern wertvolle Informationen: direkt, interaktiv und auf Ihrer eigenen Homepage. Erfahren Sie jetzt, wie sie den Immobilien-Kompass mit allen Funktionen in Ihren Webauftritt integrieren.


Neu: Wohnquartier Reports

Wohnquartier Report

Bessere Wohnlage oder Randale-Bezirk - wie sieht das soziale Umfeld ihrer Ihrer Wunschimmobilie aus? Mit dem Wohnquartier-Report können Sie die Umgebung professionell bewerten.


Bewertungen als Wandkarte

Kartenshop

Jetzt gibt es die Lagebewertung Ihrer Stadt auch als hochwertige Wandkarte. So haben Sie alle Informationen bis auf Straßenebene im Blick.


Immobilien-News

Newsletter

Geben Sie hier ihre E-Mail-Adresse an und Sie erhalten künftig kostenlos aktuelle Nachrichten zum Thema Wohn- und Ferienimmobilen. Zudem informieren wir Sie vorab über neue Miet- und Kaufpreise-Updates beim Immobilienkompass.

 

Meine E-Mail-Adresse:

Jetzt anmelden

 

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen




Immobilienrecht

Expertenrat Icon

Juristische Fallstricke: Die neuesten Urteile und Gesetzesänderungen, Gefahren und Chancen für Ihre Immobilie und wie Sie sich jetzt vor ungeliebten Klauseln schützen.


Anzeige

Richtwerte für konkrete Objekte

Wer den Preis einer angebotenen Immobilie sofort prüfen will oder für die Erbauseinandersetzung aktuelle Martktinformationen benötigt, findet professionelle Hilfe im Netz unter www.schnellbewertung24.de. Grundlage der dort angebotenen Richtwerte sind aktuelle Grundstücks- und Gebäudepreise.



04.03.2010
Seite  1 | 2

Interview

Peter Hahn, Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Investor-Artikel

"Wir klagen gegen die Bank"

Offene Immobilienfonds schockieren Anleger mit drastischen Abwertungen. Anwalt Peter Hahn zieht gegen die Commerzbank wegen Falschberatung seiner Mandantin vor Gericht. Rollt auf die Institute eine Klagewelle zu? Von Grit Beecken

Herr Hahn, Sie ziehen gegen die Commerzbank zu Gericht und fordern für eine Mandantin Entschädigung, weil sie durch den Kauf von offenen Immobilienfonds viel Geld verloren hat. Was ist genau passiert?

Meine Mandantin hatte ihre Berliner Eigentumswohnung verkauft und suchte eine Anlagemöglichkeit für die erzielten 350.000 Euro. Sie wollte die Summe für ein oder zwei Jahre sicher anlegen, solange, bis sie eine andere Immobilie gefunden hätte. Das hat sie ihrem Berater - damals Mitarbeiter der Dresdner Bank, heute bei der Commerzbank - so auch gesagt.

Was ist dann passiert?

Er hat ihr den Morgan Stanley P2 Value empfohlen und den Ausgabeaufschlag von fünf auf 1,5 Prozent reduziert. Das ist vielleicht ein Indiz dafür, dass der Fonds damals ein Ladenhüter war. Auf jeden Fall aber war Morgan Stanley mit dem Produkt noch recht jung am Markt. In der Branche galt der Fonds als volatil, der Anteil an Auslandsimmobilien ist recht hoch. Insbesondere Asien ist prominent vertreten.

Das klingt noch nicht nach Falschberatung.

In der Beratung ist weder über die Provisionen noch die Rückvergütung aufgeklärt worden. Noch wurde der Mandantin gesagt, dass die Rücknahme der Anteilsscheine ausgesetzt werden kann. Das war im Frühjahr 2008. Ein halbes Jahr später, Im Herbst, wurde der Fonds dann geschlossen. Meine Mandantin kam nicht mehr an ihr Geld heran. Und am 23. Juli des kommenden Jahres wurde dann das Fondsvolumen dann um fast 14 Prozent abgewertet.

2008 wusste aber doch noch niemand, dass es zu derartigen Abschreibungen kommen würde.

Ich weiß nicht, ob sich die Abwertung im Frühjahr 2008 schon andeutete. Es gab in der Branche aber entsprechende Gerüchte. Es hieß, die Lage des Fonds sei nicht ganz stabil.

capital.de, 14:11 Uhr
© 2010 capital.de © Fotos / Illustrationen: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft


Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel


Ihre Meinung

Ihr Name
Ihre Email-Adresse (wird nicht veröffentl.)
Betreff
Ihr Kommentar