Die Überschussprognose ist sehr optimistisch ausgerichtet.
1.Kosten, die die Vermietung betreffen (Inserate, Reinigung) sind ausschlielich der Vermietung zuzurechnen.
2. Was ist mit der Abschreibung für die Einrichtung und den Verwalterkosten?
3. In 30 Jahren sind die Reparaturkosten nicht ausreichend berücksichtigt.
4.Der Abschlag bei den Werbungskosten von 10% ist nur von den Ausgaben, nicht aber von der AfA vorzunehmen.
Dann sind aber auch die Einnahmen nicht zu versteuern (so genannte Liebhaberei). So sieht eine solche Hochrechnung beispielsweise aus, wenn der Vermieter das Haus 30 Tage im Jahr selbst nutzt und an 150 Tagen vermietet.
1. Schätzung der Mieteinnahmen |
|
|---|---|
Vermietungstage pro Jahr |
150 |
Mieteinnahmen pro Tag |
50 € |
Jährliche Mieteinnahmen |
7500 Euro |
Nutzungsdauer |
30 Jahre |
Gesamteinnahmen |
225.000 € |
10% Sicherheitsaufschlag |
22.500 € |
Mieteinnahmen 30 Jahre |
247.500 € |
2. Zuordnung der Leerstandszeiten |
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|---|---|
Mögliche Vermietung |
365 Tage |
Tatsächliche Vermietung |
150 Tage |
Selbstnutzung |
30 Tage |
Genutzte Tage |
180 Tage |
Leerstand |
185 Tage |
Vermietungsanteil genutzte Tage |
83,33% |
Leerstandstage, die der Vermietung zuzurechnen sind |
154 Tage |
Vermietungstage insges. |
304 Tage |
3. Prognose der Ausgaben |
|---|
Der Vermieter kann 83,33 Prozent der jährlichen Kosten absetzen. In den ersten 15 Jahren tilgt er nichts von seinem für den Hauskauf aufgenommenen Darlehen in Höhe von 150.000 Euro. Die Schulden tilgt er dann auf einen Schlag. Der Preis für das Ferienhaus beträgt ohne Grundstück 200.000 Euro. |
capital.de, 09:11 Uhr
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