Wirtschaft pur


  

Entschlüsselt: Der Immobilien-Code

Immobilien-Code

Was meint ein Makler mit den Worten "Liebhaberobjekt" oder "seriöses Umfeld"? Capital entschlüsselt die Sprache der Inserate.


So bringen Sie den Immobilien-Kompass auf Ihre Website

Widget

Sie bestimmen die Stadt, und wir liefern wertvolle Informationen: direkt, interaktiv und auf Ihrer eigenen Homepage. Erfahren Sie jetzt, wie sie den Immobilien-Kompass mit allen Funktionen in Ihren Webauftritt integrieren.


Neu: Wohnquartier Reports

Wohnquartier Report

Bessere Wohnlage oder Randale-Bezirk - wie sieht das soziale Umfeld ihrer Ihrer Wunschimmobilie aus? Mit dem Wohnquartier-Report können Sie die Umgebung professionell bewerten.


Bewertungen als Wandkarte

Kartenshop

Jetzt gibt es die Lagebewertung Ihrer Stadt auch als hochwertige Wandkarte. So haben Sie alle Informationen bis auf Straßenebene im Blick.


Immobilien-News

Newsletter

Geben Sie hier ihre E-Mail-Adresse an und Sie erhalten künftig kostenlos aktuelle Nachrichten zum Thema Wohn- und Ferienimmobilen. Zudem informieren wir Sie vorab über neue Miet- und Kaufpreise-Updates beim Immobilienkompass.

 

Meine E-Mail-Adresse:

Jetzt anmelden

 

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen




Immobilienrecht

Expertenrat Icon

Juristische Fallstricke: Die neuesten Urteile und Gesetzesänderungen, Gefahren und Chancen für Ihre Immobilie und wie Sie sich jetzt vor ungeliebten Klauseln schützen.


Anzeige

Richtwerte für konkrete Objekte

Wer den Preis einer angebotenen Immobilie sofort prüfen will oder für die Erbauseinandersetzung aktuelle Martktinformationen benötigt, findet professionelle Hilfe im Netz unter www.schnellbewertung24.de. Grundlage der dort angebotenen Richtwerte sind aktuelle Grundstücks- und Gebäudepreise.

27.08.2009
Seite  1 | 2 | 3

Vier Augen sehen mehr

Kaufvertrag sorgfältig prüfen

Eine Immobilie ist die größte Investition im Leben der meisten Menschen. Trotzdem unterschreiben viele Käufer den Vertrag, ohne sich vorher gründlich über mögliche Risiken zu informieren. Dabei können Experten vor teuren Fehlern schützen. Von Bettina Blaß

Gerade noch mal gut gegangen: Der Immobilienkauf, den Marcus und Sandra Louis aus dem baden-württembergischen Steinmauern bei Rastatt planten, hätte für das junge Paar zum finanziellen Fiasko werden können. Der Inhaber einer Allianz-Agentur und seine Frau wollten ein Haus aus dem 19. Jahrhundert kaufen. Sie hatten es mehrfach besichtigt, der notwendige Umbau sollte 300.000 Euro kosten. „Doch vor dem ­Abschluss des Kaufvertrags bekam ich Zweifel“, sagt der 35 Jahre alte Versicherungsexperte.

Er wandte sich an den Immobilien­eigentümerverein Haus&Grund Rastatt. Dessen Geschäftsführerin Heiderose Schlichter fand zwar keine juristischen Mängel, wurde aber beim Kaufpreis ­stutzig: „Dieser lag deutlich unter dem, was in dieser Lage Standard ist.“ Schlichter empfahl, das Gebäude von einem Bausachverständigen prüfen zu lassen.

Zu Recht: Die Wände waren feucht, unter dem Putz schimmelte es, die Zwischendecken waren marode, viele Dachstuhlbalken waren vom Holzwurm befallen. „Das Haus musste abgerissen werden, und mit 300.000 Euro für die Sanierung wären wir nie hingekommen“, so Louis. „Der Kauf hätte uns ruiniert.“

Bis zum Ruin muss es nicht gleich kommen, aber der Schaden kann auch so groß genug sein, wenn sich Immobilienkäufer nicht ausreichend informieren, bevor sie den Vertrag perfekt machen. Sicherheitshalber sollte ein Experte des Vertrauens, etwa ein auf Immobilienrecht spezialisierter Anwalt das Vertragswerk begutachten oder ein Bausach­verständiger das Objekt. Den findet man etwa über den Eigentümerverein Haus&Grund. Sich nur auf den zur Neutralität verpflichteten Notar zu verlassen, der den Vertrag beglaubigt, kann tückisch sein, wie der Beispielsfall zeigt.

Ein zusätzlich zu Rate gezogener Fachmann wird nicht nur bei merkwürdigen Preisen, sondern auch bei zweifelhaften Vertragsklauseln, etwa Haftungsbeschränkungen, hellhörig. Einfach, weil er mehr Erfahrung hat: „Soll hier etwas verborgen werden?“, fragt er dann. Doch nicht nur die Käufer, auch die Verkäufer sollten vor der Unterschrift externen Sachverstand hinzuziehen. Dies schützt zum Beispiel davor, dem Käufer den Schlüssel für das Objekt anzuvertrauen, bevor der vereinbarte Betrag auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist.

Capital, 19:56 Uhr
© 2009 Capital © Fotos / Illustrationen: Fotolia


Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel


Ihre Meinung

Ihr Name
Ihre Email-Adresse (wird nicht veröffentl.)
Betreff
Ihr Kommentar