27.06.2008
Wer einen Altbau erwirbt, kann demnächst Auskunft über den Heizenergieverbrauch des Hauses verlangen. Die Daten dazu führt nach einheitlichem Schema ein Ausweis auf. Dieser dient aber nur der Information und ist nicht notwendig für die Wirksamkeit eines Kaufvertrags. Darauf weisen jetzt einige Notarkammern hin.
Auch übernehme der Verkäufer mit Vorlage des Energieausweises keine Garantie dafür, dass die Werte darin richtig sind. Zwar lassen sich die Angaben oder Gebäudemerkmale zum Vertragsinhalt machen und eine Gewährleistung des Verkäufers für den Fall vereinbaren, dass diese nicht zutreffen. Hierbei sei aber Vorsicht geboten, denn der Verkäufer könne als Laie die Richtigkeit des Energieausweises nur eingeschränkt überprüfen.






