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22.01.2010
Seite  1 | 2

BGH-Urteil

Investor-Artikel

Mieter darf selbst Tür- oder Fensterfarbe wählen

Ein Mieter darf die Farbe von Türen und Fenstern in seiner Wohnung selbst bestimmen - anderslautende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof. Wir zeigen, wozu Sie bei der Renovierung außerdem nicht verpflichtet sind.

Im vorliegenden Fall sollte die Mieterin einer Berliner Wohnung per Vertrag verpflichtet werden, Tür- und Fensterrahmen "nur weiß" zu lackieren. Weil sich die Frau nicht daran hielt, verlangte die Vermieterin beim Auszug Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen. Die Klage blieb beim BGH wie schon in den Vorinstanzen erfolglos.

Eine Farbvorgabe für den Innenanstrich im Mietvertrag benachteilige den Mieter unangemessen, so der VIII. BGH-Zivilsenat. "Dem Mieter kann nicht vorgeschrieben werden, wie er zu wohnen hat", meinte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung. "Der persönliche Lebensbereich würde damit unangemessen eingeschränkt."

Das höchste deutsche Zivilgericht bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung, wonach derartige Schönheitsreparaturklauseln den Mieter in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränken.

Pech für die Vermieterin: Wegen der unzulässigen Farbvorgabe ist die Mieterin auch nicht mehr zu anderen Schönheitsreparaturen wie Tapezieren oder Streichen von Fußböden oder Heizkörpern verpflichtet. Bei Schönheitsreparaturen handele es sich um eine "einheitliche Rechtspflicht, die sich nicht in Einzelmaßnahmen aufspalten lässt", so der BGH (AZ: VIII ZR 50/09 - Urteil vom 20. Januar 2010). Ist eine Klausel unwirksam, sind dies alle.

capital.de, 10:41 Uhr
© 2010 capital.de © Fotos / Illustrationen: Getty


Was die Leser sagen

Roland Friedrichs
09.02.2010 | 09:49
Farbvorgabe für den Innenanstrich im Mietvertrag ungültig. BGH (AZ: VIII ZR 50/09 - Urteil vom 20. Januar 2010)

wenn dieses Urteil auch bei Mietverträgen Anwendung findet, in denen keine Farbvorgaben enthalten sind, lohnt sich die Vermietung nicht mehr, da dann vor jeder Neuvermietung u. U. eine Totalrenovierung der Wohnung anstehen würde. Wer will schon in eine Wohnung einziehen, in der Türen und Fensterrahmen vielleicht rot gestrichen sind.

Fassungs Los
23.01.2010 | 15:23
Mietrecht? Welches Mietrecht?

Wir haben in Deutschland kein Mietrecht mehr, das ist in weiten Teilen nur noch ein schikanöses Enteignungsrecht!

(Kommentare 1-2 von 2)

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