18.08.2011
Steuerstreitigkeiten um den Grundbesitz landen zunehmend beim Bundesfinanzhof (BFH) oder beim Bundesverfassungsgericht, etwa wegen unklarer Gesetze oder ungünstiger Verwaltungsanweisungen. Hausbesitzer oder Vermieter können das nutzen, indem sie ihre Fälle durch Einspruch mit Verweis auf das anhängige Verfahren offenhalten. Die ruhen dann, bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist. Bei positivem Ausgang gibt es eine Erstattung nebst Steuerzinsen von jährlich sechs Prozent, ansonsten bleibt alles beim Alten.
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