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19.04.2008

Immobilienrecht

Diese Gesetzesänderungen erwarten Sie im neuen Jahr

Das Jahr 2008 beschert Immobilienbesitzern bedeutsame Gesetzesänderungen. Energieausweis, Erbschaftsteuer, Kreditschutz: Die wichtigsten Neuerungen im Immobilienrecht und worauf Sie jetzt achten sollten. Von Thomas Münster

Erbschaftsteuer Die Reform ist in Arbeit, möglicherweise tritt sie schon im April 2008 in Kraft. Wer überlegt, durch Übertragung von Immobilien per Schenkung Steuern zu sparen, muss sich bis dahin entschieden haben. Dafür bieten die jetzt bekannten Details eine solide Grundlage. Die Freibeträge steigen für Ehegatten von 307.000 Euro auf 500.000 Euro, für Kinder und Stiefkinder von 205.000 Euro auf 400.000 Euro. Auf der anderen Seite werden Immobilien künftig nach Verkehrswerten besteuert, das treibt die Steuer nach oben. Bei privat genutztem Wohneigentum wird es unter dem Strich keine zusätzlichen Belastungen geben, anders bei größerem Immobilienbesitz. Und für Erben, die nicht direkte Nachfahren oder Vorfahren des Erblassers sind, steigen die Steuersätze stark an. Bei Erbfällen zwischen 1. Januar 2007 und Inkrafttreten des Gesetzes können die Erben zwischen alter und neuer Steuer wählen.

Energieausweis wird für alle Gebäude Pflicht, und zwar für Wohngebäude bis 1965 ab 1. Juli 2008, für neuere ab 1. Januar 2009, für andere Gebäude ab 1. Juli 2009. Bislang waren die Ausweise nur für Neubauten vorgeschrieben. Sie informieren über die energetischen Eigenschaften des Objekts. Das wird den Druck erhöhen, Gebäude energetisch zu sanieren.

Kamine und Öfen für einzelne Räume ab vier Kilowatt Nennleistung müssen künftig Feinstaub-Grenzwerte einhalten. Bisher gab es Grenzwerte bei Holzfeuerung erst ab 15 Kilowatt. Betroffen sind 14 Millionen Anlagen. Sie weisen Sauberkeit durch Herstellerbescheinigung oder Messung nach. Bei zu hohen Werten Nachrüstung mit Filtern oder Stilllegung zwischen 2014 und 2024. Ausnahme: Die Regeln gelten nicht für private Kochherde, Back- und Badeöfen, offene Kamine sowie vor 1950 gebaute Öfen. Die Novelle soll ab Anfang 2008 das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Tipp: Beim Kauf einer neuen Anlage darauf achten, dass die Typenbescheinigung die Einhaltung der Grenzwerte dokumentiert.

Kreditschutz Ein Gesetzentwurf will bei Immobilienkrediten den Schutz vor Überraschungen verbessern. Das Problem: Banken verkaufen Kredite häufig an Finanzinvestoren. In letzter Zeit häuften sich Klagen, weil die Käufer Kredite schon bei kleinen Zahlungsrückständen kündigten oder sie trotz korrekter Tilgung bei Ablauf der Zinsbindung nicht verlängerten. Dann wurde überraschend die sofortige Rückzahlung fällig. Das Gesetz will vor allem dem Kunden durch Information die Chance auf rechtzeitige Reaktion sichern: Der Kreditgeber teilt spätestens drei Monate vor Auslaufen des Kredits mit, ob er einen Folgekredit bewilligt. Er informiert sofort über den Verkauf der Forderung und kann bei kleinen Zahlungsrückständen nicht mehr kündigen. Das Gesetz soll in den ersten Monaten des neuen Jahres in Kraft treten.

Wohn-Riester Riester-Förderung soll es auch für selbstgenutztes Wohneigentum als Teil der Altersvorsorge geben. Über die Grundsätze ist die Koalition einig, an Details feilt sie noch. Das Gesetz soll nach der Verabschiedung rückwirkend zum 1. Januar 2008 gelten.

capital.de, 08:00 Uhr
© 2008 capital.de © Fotos / Illustrationen:


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