Diese Gefahr ist seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes deutlich gestiegen. Die wichtigsten Risiken:
Sanierung Notwendige Investitionen zur Erhaltung des Hauses beschließen die Eigentümer mit einfacher Mehrheit. Sie müssen nicht warten, bis die Substanz des Hauses in Gefahr ist, oder das Projekt wegen finanzieller Engpässe von Miteigentümern aufschieben, auch wenn es wie bei der Erneuerung von Verputz oder Dach teuer wird. Sie brauchen nicht die billigste Lösung zu wählen: Wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist, dürfen sie Verbesserungen vornehmen, auch wenn das mehr kostet wie ein wärmedämmender Verputz. Diese Regeln galten schon bisher.
Modernisierung Seit der Reform gehen die Rechte der Miteigentümer weiter: Sie können mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Eigentümer und der Hälfte der Eigentumsanteile Modernisierungen durchsetzen, etwa den Einbau von Fahrstuhl oder Balkonen, Zentralheizung oder Wärmedämmung. Bei den Kosten gibt es keine Begrenzung. Luxussanierung ist jedoch ausgeschlossen, denn der Charakter der Anlage darf nicht geändert werden. Noch weiter können Teilungserklärung und im Grundbuch eingetragene Vereinbarungen gehen und Modernisierungsbeschlüsse auch mit geringerer Mehrheit zulassen.
Kostenverteilung Die Betriebskosten können jetzt mit einfacher Mehrheit neu verteilt werden, wenn das mehr Gerechtigkeit bringt, indem etwa der Wohnungswert als Verteilungsmaßstab durch Verbrauch oder Wohnungsgröße ersetzt wird. Im Prinzip eine gute Sache, aber schlecht für alle, die beim Wohnungskauf mit der bisherigen Verteilung kalkuliert haben und nun mehr zahlen müssen.
Nur Information schützt den Finanzplan
"Die neuen Regeln stehen nicht nur auf dem Papier, sie werden auch genutzt", sagt Rechtsanwalt Matthias Erfurt von der Verbraucherorganisation Wohnen im Eigentum, Bonn. Eine Einschätzung der Kostenrisiken für den Käufer ermöglichen folgende Informationen:
Beschlussregeln Erlauben Teilungserklärung oder im Grundbuch eingetragene Vereinbarungen Modernisierungsbeschlüsse mit geringerer Mehrheit als das Gesetz?
Versammlungsprotokolle Liegen schon Renovierungsbeschlüsse vor, wurde darüber in den letzten Jahren diskutiert? Die Einsicht in die Beschlusslage ist seit der Reform einfacher, da der Verwalter die Beschlüsse sammeln muss.
Bauzustand Ist das Gebäude in puncto technischer Ausrüstung, Ausstattung und Energiesparen auf der Höhe der Zeit, hat es etwa Fahrstuhl und Balkone? Steht eine teure Sanierung an? Expertenhilfe ist oft unverzichtbar.
Wohngeldabrechnungen zeigen den Verteilungsmaßstab. Sind das die Eigentumsanteile und sind diese nicht mit der Grundfläche identisch, drohen Änderunge, Mehrbelastungen sind möglich. Wichtig auch: Nicht mit dem monatlichen Wohngeld kalkulieren, wenn es jedes Jahr größere Nachzahlungen gibt.
Mietmarkt Wer die Wohnung vermieten will, sollte wissen, ob der Markt die Weitergabe der Kosten erlaubt.
capital.de, 30.03.2008
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