Kauf |
Grundstücksübertragungen unterliegen der Umsatzsteuer in Höhe von 16 Prozent. Für Wohnimmobilien verringert sich der Satz auf sieben Prozent. Unterliegt der Verkäufer nicht der Umsatzsteuer, kassiert der Fiskus sieben Prozent Grunderwerbsteuer. |
Verkauf |
Der Gewinn aus der Veräußerung der Immobilie unterliegt dem persönlichen Einkommensteuersatz. Für Nichtansässige beträgt dieser 18 Prozent. Der Veräußerungsgewinn ist zwar in Deutschland freigestellt, fällt aber unter den Progressionsvorbehalt. Das heißt, er erhöht den Steuersatz. |
Einkünfte |
Vermietungseinkünfte unterliegen der nationalen Einkommensteuer. Deutsche können die gezahlte Steuer auf die heimische Einkommensteuer anrechnen. Bei selbst bewohnten Immobilien wird die Selbstnutzung (mit zwei Prozent des Immobilienwerts) besteuert. Davon werden die kommunalen Steuern abgezogen und der Rest mit 24 Prozent besteuert. |
Besitz |
Es wird eine kommunale Grundsteuer erhoben (IBI), die vom Katasterwert der Immobilie, dem Koeffizienten der Gemeinde (zwischen 0,3 und 0,4 Prozent) und der Lage des Grundstücks abhängt. |
Erbschaft/Schenkung |
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer beträgt bis zu 34 Prozent des Grundstückswerts. |
Quelle: Rödl & Partner






