"In der Vergangenheit hat eine Kanzlei Abmahnungen und Kostenrechnungen an Vermieter geschickt, die im Internet inserieren", berichtet Rechtsanwalt Werner Steuber von der Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz. "Dieses unseriöse Geschäftsgebaren ist zwar mittlerweile eingestellt worden, dennoch sollten Immobilienbesitzer aufpassen." Vermieter dürfen ihre Immobilien auf den Balearen grundzusätzlich frei vermieten, beispielsweise an Freunde und Bekannte. Allerdings müssen sie – falls sie die Ferienwohnung in Medien wie beispielsweise dem Internet anbieten – das Mietangebot bei der örtlichen Gemeinde melden und die Einnahmen vor Ort versteuern.
Bei Nichtresidenten beträgt die Abgabe 25 Prozent der Bruttoeinkünfte; ohne die Möglichkeit, Werbungskosten abzuziehen. Zusätzlich wird für Mietobjekte seit 2005 ein ETV-Zertifikat gefordert, das – ähnlich wie bei Hotels – einen gewissen Ausstattungsstandard dokumentiert. Vermietern, die dies nicht beachten, droht ein Bußgeld bis zu 20 Prozent einer fiktiven Jahresmiete.
capital.de, 03.06.2008
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